Naturbestattungen sind hierzulande nicht zulässig.
Traditionell werden hierzulande die meisten Menschen nach wie vor im Sarg oder in einer Urne beigesetzt. Doch mittlerweile gibt es auch einige andere Möglichkeiten, was die „letzte Ruhe“ angeht. So kann man sich in einer biologisch abbaubaren Urne in einem Friedwald beisetzen lassen. Ob man an der Stelle eine Namenstafel anbringen lässt oder die Grabstätte gänzlich unmarkiert bleibt, ist den Vorlieben des Verstorbenen oder lokalen Regelungen überlassen.
In anderen Ländern sind Naturbestattungen sehr beliebt: Dabei wird die Asche des Verstorbenen in einem Wald, den Bergen oder auf hoher See verstreut, was insbesondere für Menschen, die sich zu Lebzeiten in entsprechenden Landschaften aufhielten, eine schöne Ruhestätte darstellt. Allerdings: In Deutschland herrscht Friedhofspflicht, die besagt, dass Verstorbene auf Friedhöfen oder speziellen Gebieten, wie Friedwäldern, beigesetzt werden müssen.
Naturbestattungen sind daher in der Regel unzulässig und können nur im Ausland, etwa in der Schweiz, durchgeführt werden. Aus den USA und Russland kann die Asche eines Verstorbenen hingegen in einer Kapsel verpackt ins Weltall befördert werden, was natürlich mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Grundsätzlich gilt: Für diese alternativen Bestattungsformen ist eine Einäscherung nötig, die nur erfolgen kann, wenn der oder die Verstorbene zu Lebzeiten eine Kremations- oder Bestattungsverfügung unterzeichnet hat.
lps/Jk.