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Wer zahlt die Bestattung

Hinterbliebene müssen für Kosten aufkommen.


Jeden trifft es, aber kaum jemand möchte sich mit dem Tod und seinen Folgen befassen.Dabei wäre es später eine enorme Entlastung für die Hinterbliebenen. Trotzdem werden meist keine oder zu wenig Vorkehrungen für die eigene Bestattung getroffen. Die DVAG gibt Tipps zur sinnvollen Vorsorge.

Wann haben Sie das letzte Mal mit Ihrer Familie über das Sterben gesprochen? Den meisten fällt es schwer, den Tod zu thematisieren. Dabei kommt mit ihm eine Vielzahl an Aufgaben und Fragen auf die Hinterbliebenen zu, die man besser zu Lebzeiten geklärt hätte. Denn wer seine eigene Bestattung im Voraus plant, entlastet die Familie deutlich – gerade in der ersten Trauerzeit.

Doch laut einer aktuellen Innofact-­Umfrage hat die Mehrheit der Deutschen noch keine Vorbereitungen für ihre eigene Bestattung getroffen. Und wer darüber nachdenkt, äußert sich meist lediglich über die Bestattungsart. „Zur guten Vorsorge gehören Gespräche innerhalb der Familie, eine Bestattungsverfügung und eine Sterbegeldversicherung“, raten die Experten der Deutschen Vermögensberatung AG (DVAG). Der Versicherungsschutz sichert Hinterbliebene vor hohen Kosten ab, die Bestattungsverfügung dokumentiert Wünsche des Verstorbenen.

Hinterbliebene müssen für Kosten aufkommen
Bis 2003 zahlten die gesetzlichen Krankenkassen beim Tod eines Versicherten das sogenannte Sterbegeld an die Hinterbliebenen aus, um die Kosten einer Bestattung aufzufangen. Einst lag es bei rund 3.000 Euro und wurde dann immer weiter reduziert, bis es 2004 komplett abgeschafft wurde. Seitdem müssen die nächsten Angehörigen die Kosten tragen, selbst wenn sie zu Lebzeiten keinen Kontakt mehr zu dem Verstorbenen hatten. Und eine Bestattung kann teuer werden: Die Gesamtkosten allein für eine völlig anonyme Sargbestattung liegen laut aktuellen Zahlen der Stiftung Warentest schon bei rund 3.000 Euro, eine einfache Urnenbestattung kostet fast 6.000 Euro und eine einfache Sargbestattung bereits rund 8.000 Euro.

Worauf ist bei Bestattungen zu achten?

  • Der Bestatter muss innerhalb von 48 Stunden gewählt werden
  • Erdbestattungen sind ohne weitere Formalitäten möglich. Andere, zum Beispiel Seebestattungen, bedürfen Genehmigungen
  • Preise und Qualität der Bestattungsunternehmen variieren stark. Darum sind Vergleiche angebracht und nicht pietätlos
  • Hinterbliebene müssen die Wünsche des Verstorbenen beachten, auch wenn er sie nur mündlich geäußert hat
  • Für mehr Klarheit über die Durchführung sorgt eine Bestattungsverfügung: Vordrucke gibt es im Internet